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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §412 Abs2;Rechtssatz
Allein aufgrund der Höhe des Betrages der den Geschäftsführer einer GmbH nach § 67 Abs 10 ASVG treffenden Haftung (hier: 138.000,-- Schilling) und der Tatsache, daß über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist nicht iSd § 45 Abs 1 AVG offenkundig, daß mit dem Vollzug
des Bescheides für den Geschäftsführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080230.X02Im RIS seit
22.01.1991Zuletzt aktualisiert am
14.04.2010