RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0053

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Unter der Voraussetzung unverändeter Bedingungen ist es zulässig, daß die Behörde Gutachten neueren Datums einholt und daraus Rückschlüsse auf die streitgegenständlichen Zeiträume zieht (hier: Messung der Atemluft am Arbeitsplatz zur Feststellung "ständigen" Einwirkens inhalativer Schadstoffe nach Art VII Abs 2 Z 8 NSchG).

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Gutachten neues Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080053.X05

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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