RS Vwgh 1991/1/22 90/11/0144

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat die Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde nicht mehr bestanden, so ist mit deren Zurückweisung gem § 34 Abs 1 VwGG vorzugehen

(Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0247).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110144.X03

Im RIS seit

22.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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