RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0090

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §314 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Vorfinanzierung der Überweisungsbeiträge (§ 314 Abs 1 ASVG) durch die Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs ist der einzelne Orden zahlungspflichtig und ist ihm der Überweisungsbeitrag vorzuschreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080090.X02

Im RIS seit

22.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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