RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0053

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §56;
NSchG 1981 Art7;

Rechtssatz

Ist die Frage, ob im streitgegenständlichen Zeitraum eine Art VII Abs 2 Z 8 NSchG entsprechende Einwirkung bestanden hat, im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr exakt zu beantworten, so ist - mangels entsprechender Entscheidungsgrundlagen - der Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen des Art VII Abs 2 NSchG abzuweisen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080053.X06

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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