RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §45 Abs2;
NSchG 1981 Art7 Abs2 Z8;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Kommt die Behörde aufgrund von drei Messungen der Atemluft am Arbeitsplatz im Abstand von 2 bis 8 Monaten ohne weitere Begründung zur Auffassung, es müsse von "ständigen" Einwirken gesprochen werden, ohne daß sie sich mit dem Einwand, der Erlaß des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13.7.1969 sehe entsprechende Messungen über einen Zeitraum von einem Monat vor, auseinandersetzt, so ist dieser Schluß einer nachprüfenden Kontrolle nicht zugänglich.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080053.X04

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten