RS Vwgh 1991/1/23 90/02/0162

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

In Hinsicht auf die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es

darauf an, ob die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 2 StVO rechtfertigenden Umstände im Zeitpunkt der Amtshandlung dem Straßenaufsichtsorgan gegenüber vorliegen (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). Ob der Besch tatsächlich alkoholisiert ist, darauf kommt es nicht an (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022).

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020162.X06

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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