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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Der Tatort ist mit der Angabe, der Überholvorgang habe "bei Straßenkilomter xy" stattgefunden, hinreichend konkretisiert.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989030302.X02Im RIS seit
12.06.2001