RS Vwgh 1991/1/23 90/03/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

91/02 Post

Norm

PostG §20 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Ein Inserat ist nicht schon allein, weil es sich in einer überwiegend der Berichterstattung über Angelegenheiten der Politik dienenden Druckschrift befindet, selbst als der Berichterstattung über Angelegenheiten der Politik dienend anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030019.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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