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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs3;Rechtssatz
Die Abnahme der Fahrzeugschlüssel gemäß § 5 Abs 3 StVO läßt nicht den nachträglichen Schluß auf eine Unzurechnungsfähigkeit des Beschwerdeführers zu, genügt doch dazu die Befürchtung, daß der betreffende Fahrzeuglenker zufolge seines auf Alkoholbeeinträchtigung beruhenden Zustandes derzeit nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen (E 22.1.1982, 81/02/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020179.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009