RS Vwgh 1991/1/23 89/03/0314

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;
StVO 1960 §84 Abs4;
StVO 1960 §94d Z10;

Rechtssatz

Der Begriff "Behörde" hat in § 84 Abs 3 und Abs 4 StVO sachlich und örtlich den gleichen Inhalt. Daher fallen Entfernungsaufträge für nach § 84 Abs 3 iVm § 94 d Z 10 leg cit von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu bewilligende Werbungen und Ankündigungen - trotz Nichtanführung des § 84 Abs 4 leg cit in § 94 d Z 10 leg cit - ebenfalls in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989030314.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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