RS Vwgh 1991/1/23 90/02/0163

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §16 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Das VStG sieht für das Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen keinen festen Umrechnungsschlüssel vor (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113).

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020163.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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