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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Das Unterbleiben eines Vergleichsversuches bedeutet keine zur Aufhebung führende Rechtswidrigkeit eines Baubewilligungsbescheides, weil der Nachbar nicht dadurch gehindert ist, den Rechtsweg zu beschreiten.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBaubewilligung BauRallg6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060007.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015