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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
ABGB §435;Rechtssatz
Als Eigentümer einer baulichen Anlage kommt nicht nur der Liegenschaftseigentümer, sondern auch eine von diesem verschiedene Person in Betracht, sofern das Eigentum an Liegenschaft und Bauwerk verschieden ist (Hinweis E 22.9.1988, 87/06/0089).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060060.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009