RS Vwgh 1991/1/24 89/06/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:85/06/0215 E 5. März 1987;

Rechtssatz

Eine übergangene Partei hat nicht das Recht, einen letztinstanzlichen Bescheid beim VwGH zu bekämpfen, ehe sie nicht durch Ergreifung der ihr auf Verwaltungsebene zukommenden Rechtsmittel den Instanzenzug erschöpft hat (Hinweis E 22.9.1969, 1768/68, VwSlg 7638 A/1969).

Schlagworte

Übergangene ParteiMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X01

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten