RS Vwgh 1991/1/24 89/06/0013

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Veröffentlicht am 24.01.1991
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §7 Abs1 Z4;
BauRallg;
ROG Slbg 1977 §19 Abs1 idF 1987/057;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1987/057;

Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH sind die im Verfahren nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 zu beantwortenden Fachfragen insoweit besonderer Natur, als es auf die genaue Kenntnis der örtlichen Planungsabsichten ankommt. Aus diesem Grunde wird der Ortsplaner als zur Beurteilung dieser Fragen besonders geeignet (Hinweis E 9.11.1989, 87/06/0101) und nicht etwa befangen (Hinweis E 22.9.1988, 87/08/0099) angesehen.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060013.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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