RS Vwgh 1991/1/24 88/06/0172

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Veröffentlicht am 24.01.1991
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98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §2 Z10;
WFG 1984 §39 Abs1;

Rechtssatz

Zur Prüfung der Frage, ob eine Wohnbeihilfe nach § 39 Abs 1 WFG 1984 gewährt werden kann, steht es der Behörde frei, trotz Vorlage des Einkommensteuerbescheides aus einem früheren Jahr das laufende Einkommen zu erheben und zu berücksichtigen (Hinweis E 28.11.1989, 88/05/0123), doch darf sie dabei nicht ohne weiteres von der Lohnsteuerbestätigung allein ausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988060172.X01

Im RIS seit

24.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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