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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1984 §2 Z10;Rechtssatz
Zur Prüfung der Frage, ob eine Wohnbeihilfe nach § 39 Abs 1 WFG 1984 gewährt werden kann, steht es der Behörde frei, trotz Vorlage des Einkommensteuerbescheides aus einem früheren Jahr das laufende Einkommen zu erheben und zu berücksichtigen (Hinweis E 28.11.1989, 88/05/0123), doch darf sie dabei nicht ohne weiteres von der Lohnsteuerbestätigung allein ausgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988060172.X01Im RIS seit
24.01.1991