RS Vwgh 1991/1/24 89/06/0212

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Veröffentlicht am 24.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Da die Behörde gemäß § 39 Abs 2 AVG grundsätzlich von Amts wegen vorzugehen hat, hat sie auch ohne darauf abzielende Anträge der Partei eine offen zutage tretende Befangenheit eines Amtssachverständigen aufzugreifen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060212.X05

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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