RS Vwgh 1991/1/24 89/06/0054

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Veröffentlicht am 24.01.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §62 Abs1;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:85/06/0215 E 5. März 1987;

Rechtssatz

Ist eine Person im Spruch eines erstinstanzlichen (im Instanzenzug bestätigten) Bescheides nicht erwähnt, so richtet sich dieser Bescheid nicht an sie, weshalb sie dem Verfahren auch nicht als Partei beizuziehen ist (Hinweis E 15.12.1988, 88/06/0206).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X02

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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