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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Beachte
Vorgeschichte:85/06/0215 E 5. März 1987;Rechtssatz
Ist eine Person im Spruch eines erstinstanzlichen (im Instanzenzug bestätigten) Bescheides nicht erwähnt, so richtet sich dieser Bescheid nicht an sie, weshalb sie dem Verfahren auch nicht als Partei beizuziehen ist (Hinweis E 15.12.1988, 88/06/0206).
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X02Im RIS seit
23.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2018