RS Vwgh 1991/1/25 89/17/0089

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Veröffentlicht am 25.01.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/17/0098 E 23.5.1991 Besprechung in:ÖStZ 1992, 37;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Gemeinschuldners im Konkurs trifft einen vom Masseverwalter verschiedenen Vertreter des Gemeinschuldners keine Verpflichtung zur Entrichtung von erst während des Konkurses fällig werdenden, die Masse treffenden Abgabenschuldigkeiten, weswegen eine Haftungsinanspruchnahme eines derartigen Vertreters im Grunde des § 7 Abs 1 und des § 54 Abs 1 Wr LAO

in einem solchen Fall nicht zulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170089.X03

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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