RS Vwgh 1991/1/28 90/19/0455

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/03/0153 E 18. Oktober 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Vertreter muss schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, dass er als Vertreter einer bestimmten anderen Person tätig wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilungnachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190455.X03

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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