RS Vwgh 1991/1/28 90/10/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ein Zurückweisungsbescheid (wegen verspätet eingebrachter Berufung) ist dann rechtmäßig, wenn zur Zeit seiner Erlassung die Wiedereinsetzung nicht bewilligt war

(Hinweis E 23.10.1986, 85/02/0251, VS, VwSlg 12275 A/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100170.X02

Im RIS seit

28.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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