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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §8 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/19/0291 E 25. Jänner 1991 90/19/0301 E 25. Jänner 1991 90/19/0460 E 25. Jänner 1991Rechtssatz
Vermietet derjenige, dem die gewerbehördliche Genehmigung zur Errichtung einer Ladenstraße und von Geschäftslokalen erteilt wurde, eines dieser Lokale und ersucht der Mieter, der im genannten Lokal seine Arbeitskräfte und nicht solche des Vermieters beschäftigt, um die Zulassung einer Abweichung nach § 97 Abs 2 AAV, so ist der Mieter und nicht der Vermieter legitimiert, eine behördliche Entscheidung gemäß der erwähnten Bestimmung (hier: Zulassung einer Abweichung von den Anordnungen des § 8 Abs 1 AAV) zu verlangen.
Schlagworte
ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190270.X03Im RIS seit
11.07.2001