RS Vwgh 1991/1/28 90/10/0159

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Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die von einem Ast im Zusammenhang mit der von ihm beantragten Abänderung einer NatSchV gestellten Anträge auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, Vornahme eines Ortsaugenscheines und Einvernahme einer Zeugin können nicht losgelöst von diesem Verfahren (das kein Verwaltungsverfahren ist) gesehen werden, weshalb der Ast durch diese Anträge nicht zur Partei eines Verwaltungsverfahrens wird, der ein Anspruch auf Erlassung eines - wenn auch bloß zurückweisenden - Bescheides zukommt. (Hinweis B 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1973)

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100159.X04

Im RIS seit

15.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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