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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die von einem Ast im Zusammenhang mit der von ihm beantragten Abänderung einer NatSchV gestellten Anträge auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, Vornahme eines Ortsaugenscheines und Einvernahme einer Zeugin können nicht losgelöst von diesem Verfahren (das kein Verwaltungsverfahren ist) gesehen werden, weshalb der Ast durch diese Anträge nicht zur Partei eines Verwaltungsverfahrens wird, der ein Anspruch auf Erlassung eines - wenn auch bloß zurückweisenden - Bescheides zukommt. (Hinweis B 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1973)
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100159.X04Im RIS seit
15.10.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017