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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §14 Abs1;Rechtssatz
Gewährt ein Fremder seinem minderjährigen Kind Unterkunft, obwohl ihm bekannt ist, daß dieser nicht über einen für den weiteren über drei Monate dauernden Aufenthalt in Österreich erforderlichen Sichtvermerk verfügt, so liegt ein Verstoß gegen § 7 VStG iVm § 14 Abs 1 und § 2 Abs 1 FrPolG vor. Die Verschuldensform des Vorsatzes wäre jedoch dann auszuschließen, wenn der Fremde seinem Rechtsvertreter tatsächlich noch während des rechtmäßigen Aufenthaltes des Kindes zeitgerecht den Auftrag erteilt hätte, einen Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes zu stellen, da er in diesem Fall darauf vertrauen hätte dürfen, daß sein Rechtsvertreter den Antrag rechtzeitig einbringen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190208.X01Im RIS seit
28.01.1991