RS Vwgh 1991/1/28 90/19/0208

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Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §14 Abs1;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
VStG §7;

Rechtssatz

Gewährt ein Fremder seinem minderjährigen Kind Unterkunft, obwohl ihm bekannt ist, daß dieser nicht über einen für den weiteren über drei Monate dauernden Aufenthalt in Österreich erforderlichen Sichtvermerk verfügt, so liegt ein Verstoß gegen § 7 VStG iVm § 14 Abs 1 und § 2 Abs 1 FrPolG vor. Die Verschuldensform des Vorsatzes wäre jedoch dann auszuschließen, wenn der Fremde seinem Rechtsvertreter tatsächlich noch während des rechtmäßigen Aufenthaltes des Kindes zeitgerecht den Auftrag erteilt hätte, einen Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes zu stellen, da er in diesem Fall darauf vertrauen hätte dürfen, daß sein Rechtsvertreter den Antrag rechtzeitig einbringen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190208.X01

Im RIS seit

28.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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