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L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, in dem der Vorsatz, der schon dem Tatbestand als immament anzusehen ist, als Erschwerungsgrund gewertet wird, führt gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Umfang des Strafausspruches sowie hinsichtlich des vom Strafausspruch abhängigen Kostenausspruches.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989100186.X02Im RIS seit
06.11.2000