Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 impl;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Wiederaufnahme des Verfahrens und die diesbezüglichen Sachbescheide, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Einheitswert des Betriebsvermögens, Vermögensteuer, endgültigen Einkommensteuerbescheid - Die bloße Verzögerung in der Abgabeneinbringung allein stellt noch keine Verletzung zwingender öffentlicher Interessen dar
(Hinweis B 25.10.1978, 1818/78, VwSlg 5309 F/1978).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1990130030.A01Im RIS seit
28.01.1991