RS Vwgh 1991/1/28 AW 90/13/0030

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Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 impl;
BAO §303;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Wiederaufnahme des Verfahrens und die diesbezüglichen Sachbescheide, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Einheitswert des Betriebsvermögens, Vermögensteuer, endgültigen Einkommensteuerbescheid - Die bloße Verzögerung in der Abgabeneinbringung allein stellt noch keine Verletzung zwingender öffentlicher Interessen dar

(Hinweis B 25.10.1978, 1818/78, VwSlg 5309 F/1978).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1990130030.A01

Im RIS seit

28.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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