RS Vwgh 1991/1/28 90/19/0519

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §7 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Übertretung nach § 7 Abs 1 AZG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, das dadurch gekennzeichnet ist, daß zu seinem Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190519.X02

Im RIS seit

28.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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