RS Vwgh 1991/1/29 90/04/0126

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §105;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;
GewO 1973 §6 Z3;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

ISd sich aus § 44a lit a VStG ergebenden Konkretisierungsgebotes ist im Spruch des Straferkenntnisses jenes Gewerbe, dessen Ausübung dem Besch angelastet wird, durch wörtliche Anführungen zu bezeichnen. Die als Klammerausdruck dargestellte Zitierung des § 105 GewO 1973 - dessen Regelungsinhalt sich im übrigen auf mehrere Gewerbe bezieht - ist hiefür nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040126.X02

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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