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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2 Abs2 litc idF 1978/232;Rechtssatz
In der Bestimmung des Art III Z 1 BAG Nov 1978, die als Übergangsbestimmung zu § 2 Abs 2 lit c BAG erging, findet sich kein tatbestandsmäßiger Anknüpfungspunkt dafür, daß etwa auch Ausbilderzeiten anzurechnen wären, die im Ausland zugebracht wurden. Einer derartigen Annahme steht im übrigen insbesondere auch die Regelung des § 27a BAG über die Gleichhaltung von im Ausland abgelegten Lehrabschlußprüfungen entgegen, da im gegebenen Zusammenhang gerade das Fehlen einer derartigen Bestimmung darauf hinweist, daß von der in Rede stehenden Bestimmung ausschließlich Sachverhalte erfaßt werden, die einen inländischen Bezug aufweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040169.X01Im RIS seit
29.01.1991