RS Vwgh 1991/1/29 90/11/0159

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 idF 1988/375;
KFG 1967 §66 Abs2 idF 1988/375;

Rechtssatz

Wurde das alkoholisierte Lenken bereits gem § 73 Abs 1 KFG zur Begründung des Mangels der Verkehrszuverlässigkeit herangezogen, so kann dies auf Grund eines Umkehrschlusses aus § 66 Abs 2 letzter Satz KFG idF der 12ten Nov nicht mehr als bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG in Zusammenhang mit einer weiteren strafbaren Handlung gleicher Art herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110159.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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