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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs4;Beachte
Bespr AnwBl 5/1991, S 285Rechtssatz
Bei der Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es nicht darauf an, ob der Geheimnisherr Beschuldigter oder Nebenbeteiligter des Verfahrens ist. Allerdings muß die Kenntnis dessen, was die Finanzstrafbehörde durch die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfährt, für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein können. Es ist zu beurteilen, ob die Kenntnis der als Bankgeheimnis zu wahrenden Tatsachen, Vorgänge oder Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Finanzstrafverfahren steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140112.X02Im RIS seit
19.09.2001