RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0112

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §89 Abs4;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;

Beachte

Bespr AnwBl 5/1991, S 285

Rechtssatz

Bei der Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es nicht darauf an, ob der Geheimnisherr Beschuldigter oder Nebenbeteiligter des Verfahrens ist. Allerdings muß die Kenntnis dessen, was die Finanzstrafbehörde durch die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfährt, für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein können. Es ist zu beurteilen, ob die Kenntnis der als Bankgeheimnis zu wahrenden Tatsachen, Vorgänge oder Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Finanzstrafverfahren steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140112.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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