Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs4;Rechtssatz
Im Falle einer eingeschränkten Berufung können durch die Abweisung einer tatsächlich gar nicht erhobenen Berufung subjektive Rechte nicht berührt werden (hier: Gastgewerbekonzession an mehreren Standorten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040222.X01Im RIS seit
29.01.1991