RS Vwgh 1991/1/29 90/04/0250

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 7

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Erhaltung der Existenzgrundlage des Gewerbeberechtigen zu berücksichtigen (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040250.X02

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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