Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die belBeh ist verpflichtet, in einem Verfahren nach § 146 BergG, den Sachverhalt so weit zu klären, daß erkennbar wird, ob die festgestellte Nichtbeeinträchtigung des Nachbargrundstücks eine Folge des mangelnden physischen Zusammenhangs zwischen Bergbauanlage und Nachbargrundstück ist, oder ob die fehlende Beeinträchtigung trotz eines solchen Zusammenhangs die Folge der Einhaltung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen ist; nur so kann beurteilt werden, ob die von der belBeh vorgeschriebene Auflage zur Wahrung subjektiver öffentlicher Rechte des beschwerdeführenden Nachbarn überhaupt und allenfalls in welchem Umfang erforderlich bzw ausreichend sind.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040231.X02Im RIS seit
19.03.2001