RS Vwgh 1991/1/29 90/04/0231

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
BergG 1975 §146;

Rechtssatz

Die belBeh ist verpflichtet, in einem Verfahren nach § 146 BergG, den Sachverhalt so weit zu klären, daß erkennbar wird, ob die festgestellte Nichtbeeinträchtigung des Nachbargrundstücks eine Folge des mangelnden physischen Zusammenhangs zwischen Bergbauanlage und Nachbargrundstück ist, oder ob die fehlende Beeinträchtigung trotz eines solchen Zusammenhangs die Folge der Einhaltung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen ist; nur so kann beurteilt werden, ob die von der belBeh vorgeschriebene Auflage zur Wahrung subjektiver öffentlicher Rechte des beschwerdeführenden Nachbarn überhaupt und allenfalls in welchem Umfang erforderlich bzw ausreichend sind.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040231.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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