RS Vwgh 1991/1/29 AW 90/14/0041

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Antragsteller und Beschwerdeführer hat seiner Mängelbehebung durch Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf der Beschwerde seine Vollmacht einschließlich Zustellvollmacht an den unterfertigenden Rechtsanwalt beigeschlossen. Diese Vorgangsweise kann nicht anders verstanden werden (Hinweis E 12.10.1989, 89/16/0126) als als Vertretungsanzeige und Bekanntgabe eines Zustellungsbevollmächtigten für das betreffende verwaltungsgerichtliche Verfahren. Dieser Rechtsanwalt wird daher als Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter des Antragstellers und Beschwerdeführers behandelt.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1990140041.A01

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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