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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;Rechtssatz
Betriebsausgaben sind grundsätzlich durch schriftliche Belege nachzuweisen. Die Benennung von (zum Teil im Ausland befindlichen) Zahlungsempfängern macht die Vorlage von Zahlungsbelegen nicht entbehrlich. Die Abgabenbehörde ist allerdings nicht gehalten, eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen durchzuführen, um das Fehlen entsprechender Auszahlungsbelege für Beträge (über deren Höhe vom AbgPfl vorliegendenfalls überdies zwei Varianten genannt werden) beweismäßig zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140088.X06Im RIS seit
29.01.1991