RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0118

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
37/02 Kreditwesen

Norm

KWG 1979 §23 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Ausdruck Tagesstrazzen sind Aufzeichnungen zu verstehen, gleichgültig welches Trägermaterial und welche Aufzeichnungstechnik Verwendung gefunden hat (Papier, Magnetplatte, Film etc).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140118.X04

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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