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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 149;Rechtssatz
Der Steuerpflichtige hat das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden kann (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040; E 4.10.1985, 82/17/0021; E 29.12.1988, 88/14/0136; E 2.12.1988, 87/17/0265). Es ist daher Sache des Steuerpflichtigen darzulegen, aus welchen Gründen trotz seiner Überschuldung (hier in Millionenhöhe), die zusätzlich zu den im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten besteht, eine von ihm aufgezeigte Existenzgefährdung durch Entlassung aus der Gesamtschuld abzuwenden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987130094.X02Im RIS seit
11.07.2001