RS Vwgh 1991/1/30 87/13/0094

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §20;
BAO §237 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 149;

Rechtssatz

Der Steuerpflichtige hat das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden kann (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040; E 4.10.1985, 82/17/0021; E 29.12.1988, 88/14/0136; E 2.12.1988, 87/17/0265). Es ist daher Sache des Steuerpflichtigen darzulegen, aus welchen Gründen trotz seiner Überschuldung (hier in Millionenhöhe), die zusätzlich zu den im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten besteht, eine von ihm aufgezeigte Existenzgefährdung durch Entlassung aus der Gesamtschuld abzuwenden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987130094.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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