RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0030

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Aufwendungen aus Anlässen wie schulische Feiern, Spenden, Trinkgelder, Lehrerexkursionen und Theaterbesuche mit Lehrern und Schülern sind nicht abzugsfähige Ausgaben iSd

§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972. Und zwar auch dann, wenn sich ein Stpfl wegen der Unsicherheit seiner dienstrechtlichen Stellung infolge von Jahresverträgen von gemeinsamen Veranstaltungen nicht ausschließen kann. Auch wenn die gemeinsamen Theaterbesuche der Förderung des Berufes dienen, können die dafür aufgewendeten Kosten nicht abgezogen werden, weil gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 vom Abzugsverbot auch jene Aufwendungen für die Lebensführung erfaßt sind, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130030.X03

Im RIS seit

30.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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