RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0144

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §23 Z1;

Rechtssatz

Wenn der Ehegatte einer Steuerpflichtigen den der Steuerpflichtigen gehörigen Betrieb (hier: Taxiunternehmen) führt und ihr keine Einsicht in die Geschäftsgebarung gewährt, so bleibt dieser Betrieb dennoch Betrieb (Unternehmen) der Steuerpflichtigen, weshalb daraus resultierende Einkünfte steuerlich ihr zuzurechnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130144.X01

Im RIS seit

30.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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