Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;Rechtssatz
Wenn der Ehegatte einer Steuerpflichtigen den der Steuerpflichtigen gehörigen Betrieb (hier: Taxiunternehmen) führt und ihr keine Einsicht in die Geschäftsgebarung gewährt, so bleibt dieser Betrieb dennoch Betrieb (Unternehmen) der Steuerpflichtigen, weshalb daraus resultierende Einkünfte steuerlich ihr zuzurechnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130144.X01Im RIS seit
30.01.1991