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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß ein StPfl seinen Betrieb wenige Monate nach dessen Eröffnung veräußert, kann nicht seine Absicht geschlossen werden, daß er mit der Betriebstätigkeit eine Milderung der steuerlichen Progression hinsichtlich jener Einkünfte erzielen will, die ihm aus einer anderen Tätigkeit zugeflossen sind, sondern bloß darauf, daß der StPfl für die Folgejahre Verluste, die auch sein Einkommen schmälern, vermeiden will.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw LiebhabereiDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz uswEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X04Im RIS seit
08.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020