RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0058

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28
EStG 1972 §2 Abs2
EStG 1972 §2 Abs3 Z3
EStG 1972 §23
GewStG §1

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß ein StPfl seinen Betrieb wenige Monate nach dessen Eröffnung veräußert, kann nicht seine Absicht geschlossen werden, daß er mit der Betriebstätigkeit eine Milderung der steuerlichen Progression hinsichtlich jener Einkünfte erzielen will, die ihm aus einer anderen Tätigkeit zugeflossen sind, sondern bloß darauf, daß der StPfl für die Folgejahre Verluste, die auch sein Einkommen schmälern, vermeiden will.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw LiebhabereiDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X04

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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