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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist nicht verhalten, einem StPfl Anleitungen iSd § 113 BAO zu erteilen, wenn dieser eine solche Anleitung nicht ausdrücklich verlangt; denn dieses Verlangen ist Voraussetzung für die Anleitung durch die Abgabenbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130144.X02Im RIS seit
30.01.1991