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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Kosten einer Wohnung, die sich in typisierender Betrachtung für Zwecke der Lebensführung besonders eignet, sind unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen, ob sie betrieblich veranlaßt sind. Nur wenn sich die Wohnung für die Ausübung des Berufes als unbedingt notwendig erweist, können ihre Kosten steuerlich berücksichtigt werden
(Hinweis E 14.3.1990, 89/13/0102); die betriebliche Verwendung der Wohnung muß ein Ausmaß erreichen, daß das Vorhandensein einer "Betriebswohnung" unbedingt notwendig erscheinen läßt (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130165.X03Im RIS seit
13.06.2001