RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0165

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Kosten einer Wohnung, die sich in typisierender Betrachtung für Zwecke der Lebensführung besonders eignet, sind unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen, ob sie betrieblich veranlaßt sind. Nur wenn sich die Wohnung für die Ausübung des Berufes als unbedingt notwendig erweist, können ihre Kosten steuerlich berücksichtigt werden

(Hinweis E 14.3.1990, 89/13/0102); die betriebliche Verwendung der Wohnung muß ein Ausmaß erreichen, daß das Vorhandensein einer "Betriebswohnung" unbedingt notwendig erscheinen läßt (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130165.X03

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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