RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Entschließt sich ein Steuerpflichtiger keine Wohnung am Arbeitsort zu nehmen, sich mit einer unzureichenden Dienstunterkunft zu begnügen und die Wochenenden in der elterlichen Wohnung zu verbringen, so kann er die ihm aus dieser Lebensführung erwachsenden Kosten auch deshalb nicht mit der Notwendigkeit von Mehrkosten infolge getrennter Haushaltsführung begründen, weil es sich bei der elterlichen Wohnung, nicht um seinen Haushalt handelt (Hinweis E 16.3.1988, 87/13/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130030.X05

Im RIS seit

30.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten