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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Entschließt sich ein Steuerpflichtiger keine Wohnung am Arbeitsort zu nehmen, sich mit einer unzureichenden Dienstunterkunft zu begnügen und die Wochenenden in der elterlichen Wohnung zu verbringen, so kann er die ihm aus dieser Lebensführung erwachsenden Kosten auch deshalb nicht mit der Notwendigkeit von Mehrkosten infolge getrennter Haushaltsführung begründen, weil es sich bei der elterlichen Wohnung, nicht um seinen Haushalt handelt (Hinweis E 16.3.1988, 87/13/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130030.X05Im RIS seit
30.01.1991