RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0107

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

L10107 Stadtrecht Tirol
L17007 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §2;
ParkanlagenV Innsbruck 1970;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Einer besonderen Kennzeichnung der städtischen Parkanlage als durch die Verordnung zum Schutz der städtischen Parkanlagen Innsbruck geschützt bedurfte es nicht, um den Beschwerdeführer die Geltung der Verbotsnorm erkennen zu lassen, weil es ihm als Gewerbetreibenden obliegt, sich von der Geltung und dem Wirkungsbereich der verwaltungsrechtlichen Verbotsnorm Kenntnis zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010107.X03

Im RIS seit

30.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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