RS Vwgh 1991/2/5 90/05/0142

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Veröffentlicht am 05.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Ist im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides des Gemeinderates nicht mehr dieselbe Person Bürgermeister, die den erstinstanzlichen Bescheid unterfertigt hat, so hat der Beschwerdeführer zu Unrecht eine Befangenheit im Sinne des § 7 Abs 1 Z 5 AVG geltend gemacht.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050142.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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