RS Vwgh 1991/2/5 90/05/0211

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Veröffentlicht am 05.02.1991
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Index

L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §15 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Hat der Besch schon wiederholt Warenverkaufsautomaten ohne Vorliegen einer Gebrauchserlaubnis montiert, rechtfertigt diese Vorgangsweise in einem anderen Verwaltungsstrafverfahren die Verhängung der Höchststrafe (Hinweis E 26.4.1988, 88/05/0093).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050211.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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