Index
L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe NiederösterreichNorm
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §15 Abs2;Rechtssatz
Hat der Besch schon wiederholt Warenverkaufsautomaten ohne Vorliegen einer Gebrauchserlaubnis montiert, rechtfertigt diese Vorgangsweise in einem anderen Verwaltungsstrafverfahren die Verhängung der Höchststrafe (Hinweis E 26.4.1988, 88/05/0093).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050211.X03Im RIS seit
03.05.2001