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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Ist ein Nachbar ordnungsgemäß unter Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG zu einer mündlichen Bauverhandlung geladen worden, so hat er nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides, ausgenommen etwa im Hinblick auf Fragen der Zuständigkeit der Behörde
Hinweis E 22.10.1985, 85/05/0122).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050156.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009