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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs1;Rechtssatz
Maßgebend dafür, daß mit einem Vertrag eine Flurbereinigung erzielt wird, ist, daß mit ihm selbst die Besitzverhältnisse, Benützungsverhältnisse oder Bewirtschaftungsverhältnisse in der im Gesetz beschriebenen Weise verbessert werden, insbesondere Nachteilen aus - schon bestehenden Agrarstrukturmängeln entgegengewirkt wird. Bei der Beurteilung, ob eine Flurbereinigungsmaßnahme vorliegt, kann nur auf bereits vorhandene Mängel abgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070130.X01Im RIS seit
12.02.1991